Bildungs- und Teilhabepaket

 

Ab 01.04.2011 startet auch im Landratsamt Greiz die Ausgabe und Annahme der Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach § 28 SGB II.

 

Die Bearbeitung und Bewilligung dieser Leistungen ist dem Amt "Zentrale Verwaltung, Schule, Kultur, Sport" zugeordnet. Dort erhalten Sie nicht nur die Anträge, die Mitarbeiter beraten Sie auch zu den möglichen Leistungen.  

 

Anspruchsberechtigt sind: 

Bezieher von Sozialleistungen nach § 7 SGB II

Bezieher von Sozialleistungen nach SGB XII

Bezieher von Wohngeld nach § 3 WoGG

Bezieher eines Kindergeldzuschlages nach § 6a BKGG (KIZ-Bezieher)

 

Diese Anspruchsberechtigung ist durch das Beifügen der entsprechenden Bescheide zu belegen.

Leistungsberechtigte wenden sich an die Mitarbeiter des Sachbereichs "Bildung und Teilhabe" im Amt "Zentrale Verwaltung, Schule, Kultur, Sport". 
Dort stellen Sie Ihren Antrag und von dort wird Ihnen monatlich das Geld überwiesen. Antragsformulare können Sie auch per Internet im Landratsamt Greiz uploaden.

 

 Leistungen gibt es für:

 Eintägige Ausflüge und Klassenfahrten

 Schulbedarf

 Lernförderung

 Schülerbeförderung

 Gemeinsames Mittagessen

 Kultur, Sport, Freizeit

 

Ihre Anträge können Sie nicht nur im Landratsamt abgeben - auch in den Städte- und Gemeindeverwaltungen, in den Schulen und Kindereinrichtungen des Landkreises, im Sozialamt, in der Wohngeldstelle oder im Jobcenter - werden sie entgegengenommen.

 

Wichtig! Möchten Sie Anträge rückwirkend bis zum 01. 01.2011 stellen, sind folgende Fristen einzuhalten:

Für Bezieher von Wohngeld müssen die Anträge bis spätestens 31.05.2011 und für Bezieher von Kindergeldzuschlag bis spätestens 30.06.2011 eingereicht werden.

Quelle: www.landkreisgreiz.de  

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